Satzung
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet alle zwei Jahre statt. Der Vorstand berichtet im Rahmen der Mitgliederversammlung über die Aktivitäten in den vergangen beiden Geschäftsjahren und legt den Kassenbericht vor. Außerdem wird in der Mitgliederversammlung alle vier Jahre der Vorstand neu gewählt. Näheres regelt die Satzung der GABV.
* Das Proktokoll erhalten Mitglieder auf Anfrage beim Vorstand.