Kuchhäuser, Jan
Beirat
Bergische Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Güterverkehrsplanung und Transportlogistik
Vom Haspel in die Welt
Die GABV fördert satzungsgemäß die „Ausbildung des Ingenieurnachwuchses an der Bergischen Universität Wuppertal“. Zur Steigerung der Qualität der Ausbildung sowie zur Stärkung eines internationalen Netzwerkes soll die Möglichkeit von Studienaufenthalten und Praktika im Ausland durch die GABV vereinfacht werden. Zum einen durch eine finanzielle Förderung von Wohn-, Reiseund Studienkosten, zum anderen durch die Nutzung des Netzwerkes bei der Organisation des Aufenthaltes.
Förderberechtigte
Studierende des Bauingenieur- und Verkehrswirtschaftsingenieurwesens an der Uni Wuppertal, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
ODER
Höhe und Umfang der Förderung
Durch die GABV werden Wohn- und Reisekosten sowie ggf. Studiengebühren anteilig übernommen, um die finanziellen Hürden eines Auslandsaufenthaltes zu reduzieren. Sofern der Studierende eine Vergütung für die Tätigkeit im Ausland erhält, welches höher als die monatlichen Wohnkosten ist, halbiert sich der Förderbetrag. Die durch die GABV förderfähigen Kosten und die Förderquoten sind in nachstehender Tabelle 1 dargestellt.
Förderfähige Kosten | Förderquote ohne Gehalt | Förderquote mit Gehalt |
---|---|---|
Kaltmiete (je Monat) | 25%, max. 100 € | 15%, max. 50 € |
Reisekosten (Einmalig) | 25%, max. 150 € | 25%, max. 150 € |
Ausländische Studiengebühren | 50%, max. 300 € | -/- |
Die Förderung ist grundsätzlich unkompliziert und offen gestaltet, daher erfolgt keine leistungsbezogene Auswahl oder eine Überprüfung der persönlichen Situation. Zur Überprüfung der grundsätzlichen Eignung ist mit dem Antrag auf die Förderung ein Motivationsschreiben einzureichen. Die GABV besitzt für jedes Kalenderjahr ein festes Förderbudget für Auslandsaufenthalte, sofern die Mittel aufgebraucht sind, können leider keine weiteren Förderzusagen vergeben werden. Bei mehreren Förderanträgen entscheidet das Datum des Antrages.
Die Förderdauer beträgt zunächst maximal sechs Monate. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich. Eine Förderung wird nur für die Zeitdauer gewährt, an der die Einschreibung an der Universität im Ausland oder der Praktikumsvertrag besteht. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen eines Studienaufenthalts ist der Nachweis von 15 CP in jedem an der ausländischen Universität eingeschrieben Semester.
Sind die in Tabelle 1 genannten Kosten für Kaltmiete, Reisekosten oder Studiengebühren an der Universität im Ausland durch andere Förderprogramme und -angebote (z. B. ERASMUS, AuslandsBAföG) vollständig gedeckt, erfolgt keine finanzielle Förderung durch die GABV. Sind die Kosten durch andere Förderprogramme und -angebote in Teilen gedeckt, bezuschusst die GABV die Kosten bis zur Kostendeckung, aber maximal in Höhe von denen in Tabelle 1 genannten Förderbeträgen und -quoten.
Über die Gewährung der Förderung durch die GABV wird im Einzelfall entschieden. Mit dem Antrag auf Förderung entsteht kein Anspruch auf die Gewährung.
Einzureichende Dokumente
Für den ersten Antrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Während bzw. nach dem Aufenthalt müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Die Förderung erfolgt immer erst nach Einreichung der entsprechenden Verwendungsnachweise. Im Falle eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Universität kann die Förderung auch vor dem Erreichen der 15 CP je Studiensemester an der ausländischen Universität bei Einreichung der Verwendungsnachweise erfolgen. Mit Abschluss eines jeden Semesters ist der Nachweis über 15 CP zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, entfällt die Förderung rückwirkend und die bis dahin ausgezahlte Förderung ist restlos an die GABV zurückzuerstatten. Für die Einreichung der Verwendungs- und Leistungsnachweise gilt eine Frist von zwei Monaten nach Beendigung des Auslandsaufenthalts.
Die Stellung des Antrags auf Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der einzureichenden Dokumente formlos per Mail an gabv@uni-wuppertal.de
Der Antrag auf Förderung kann rückwirkend bis zu zwei Monate nach Beendigung des Auslandsaufenthalts gestellt werden. Die Gewährung der Förderung in dem genannten in dem Rahmen kann erst nach Einreichen aller genannten Dokumente und nach Unterzeichnung einer abschließenden Erklärung erfolgen, in der für die GABV und den/die Antragsteller:in geltenden Förderbedingungen festgehalten werden.
Erwartung der GABV
Die GABV möchte Studierenden an der Fakultät Auslandsaufenthalte vereinfachen und das internationale Netzwerk ausbauen. Um zukünftige Studierende zu unterstützen soll nach dem Aufenthalt ein Erfahrungsbericht (Zwei Monate nach Beendigung des Auslandsaufenthalts) veröffentlicht werden. Zusätzlich werden die Kontaktdaten in den Kreis der Unterstützer:innen für Auslandsaufenthalte aufgenommen.
Stand: 24.07.2024